Vermittler- und Angebotsbedingungen

Vermittlungs- und Angebotsbedingungen der Firma Plotterboerse e.K.

Die Firma Plotterboerse.com betreibt die B2B Internetplattform Plotterboerse.com. Sie bietet Ihre Dienste und Leistungen an, um über diese Plattform Geräte und Maschinen nebst Zubehör aus dem Bereich der Drucktechnik für den Auftraggeber zum Verkauf oder zur Miete zu vermarkten. Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur für Verträge mit Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

Grundlage dieses Vertrages ist ein zunächst nach den Nutzungsbedingungen der Plattform Plotterboerse.com abgeschlossener Nutzungsvertrag. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen sind zugleich Geschäftsbedingungen eines Vermittlungsauftrags.

§ 1 Auftrag

1. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus dem über das jeweilige Webformular bzw. ggfls. In Textform übersandte Beschreibung mit bestätigter Auftragserteilung bzw. durch Bestätigung der Angebots- und Nutzungsbedingungen des eingestellten Inserates.  

2. Der Vermittlungsvertrag wird für eine im Auftrag bestimmte Dauer geschlossen und endet nach Ablauf der bestimmten Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Die Parteien können einen neuen Vertrag zur Tätigkeit des Vermittlers abschließen.

3. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4. Die Höhe des Kaufpreises bzw. die jeweilige Untergrenze legt der Verkäufer im Auftrag zur Vermittlung der jeweiligen Maschine fest.

§ 2 Gebührenanspruch

1. Die Plotterboerse.com (nachfolgend „Vermittler“ genannt) erhält für den Nachweis und die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Vermittlungsgebühr, die sich nach der Vereinbarung im Auftragsformular und der aktuellen Preisliste richtet.

Die Vermittlungsgebühr wird auf den erzielten Verkaufspreis berechnet, soweit ein schriftlicher Nachweis dafür erbracht wird (Kopie Kaufvertrag oder Rechnung). Ist die Abweichung des erzielten Verkaufspreises zum ursprünglichen Angebotspreis größer als 40%, kann die Plotterboerse.com mindestens 80% vom Angebotspreis verlangen, wenn Unstimmigkeiten bestehen.

Die Vergütung versteht sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. » Zur Gebührenordnung

2. Die Gebührensätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber/Anbieter an den Vermittler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Auftrag nicht ausdrücklich eine andere Gebühr ausgewiesen ist.

3. Auf bereits von uns vermittelte Kontakte besteht auch nach Ablauf des Vertrages (Ablauf Inserat) ein Anspruch, wenn der von uns vermittelte Kunde innerhalb von 12 Monaten das eingestellte Produkt kauft. Es besteht auch ein Vermittlungsanspruch, wenn der Verkäufer unserem vermittelten Kunden weitere Produkte zum Kauf anbietet, die nicht Online angeboten wurden. Hier bezieht sich die Vermittlungsanspruch auf den vermittelten Kunden und nicht auf das eingestellte Produkt.

4. Verschweigt der Verkäufer nachweislich den Verkauf an den von uns vermittelten Käufer, handelt es sich dabei um arglistige Täuschung und wird rechtlich geahndet und auf Verdacht des vorsätzlichen Betrugs zur Anzeige gebracht.

5. Hat die Plotterboerse.com nachweislich einen Käufer erbracht, hat sie Ihren Dienstleistungsauftrag erfüllt, auch wenn der Verkäufer nachträglich vom Auftrag zurücktritt. In diesem Fall hat die Plotterboerse.com Anspruch auf die volle Vermittlungsgebühr, basierend auf dem eingestellten Netto-Verkaufspreis.

§ 3 Fälligkeit der Gebühr

1. Mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. Rechnung ist die Zahlung der Vermittlungsgebühr fällig.

2. Bei Zahlungsverzug der Gebühr oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3%. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 4 Pflichten des Verkäufers bzw. Auftraggebers

1. Der Verkäufer versichert, dass er berechtigter Eigentümer des Geräts/Ware ist.

2. Der Verkäufer verpflichtet sich keine weitere Vermittler des oben beschriebenen Objekts zu beauftragen. Mit voriger Absprache ist es jedoch möglich, auch auf anderen Plattformen sein Produkt zu bewerben, der Verkäufer ist verpflichtet die Plotterboerse.com darüber zu informieren, wenn er andere Plattformen nutzt. Plotterboerse.com muss diesem zustimmen, damit die Vereinbarung wirksam ist. 

Sofern keine vorige entsprechende Mitteilung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Plotterboerse.com exklusiv tätig ist.

3. Der Verkäufer bleibt in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem von dem Vermittlermakler vermittelten Kaufinteressenten frei.

4. Der Verkäufer stellt dem Vermittler sämtliche Informationen zur Verfügung, die das zu verkaufende Objekt betreffen und für einen Kaufvertragsabschluss von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber unterstützt den Vermittler in seiner Tätigkeit und setzt ihn von tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen des Objekts, die für den Kaufvertragsabschluss bedeutsam sein können, in Kenntnis.

5. Ist dem Verkäufer ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Vermittlers.

6. Bei Rücktritt vom Vermittlungsauftrag, unabhängig aus welchem Grund, entsteht eine Aufwandsentschädigung von 2,5% des eingestellten Netto-Verkaufspreises, wenn bereits ein Kontakt zu einem Kaufinteressenten vermittelt wurde. Sonderregelungen bei Wiederverkäufern bzw. Händlern nach voriger Absprache möglich.

§ 5 Pflichten des Vermittlers

1. Der Vermittler verpflichtet sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Er wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Auftraggeber tätig werden.

2. Auf wirtschaftliche Risiken, von denen der Vermittler im Zusammenhang mit seiner Vermittlungstätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist der Vermittler nicht verpflichtet.

3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Vermittler verpflichtet, sämtliche ihm überlassene Originalunterlagen herauszugeben. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, so ist der Vermittler verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt seiner Vergütung herauszugeben.

4. Dem Vermittler bleibt es unbenommen, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden. Zu mit dem Vertragszweck nicht vereinbaren Interessenkollisionen darf es hierdurch nicht kommen.

5. Ein Anspruch auf Vermittlungsgbühr besteht auch auf andere oder zusätzlich angebotene Produkte, die unserem vermittelten Kunden verkauft werden.

§ 6 Weitergabe von Informationen

Die Weitergabe der durch den Vermittler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises - an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Vermittler gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Vermittlungsgebühr.

§ 7 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 8 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich schriftlich oder in Textform über den Abschluss eines Kaufvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.

2. Die Plotteboerse.com übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Anzeigen, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.

§ 10 Schadensersatz

1. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft eine Pflicht aus dem Vertrag und kommt es dadurch nicht zu einem Abschluss des Hauptvertrages, obwohl die Plotterboerse.com ein zum Abschluss bereiten und fähigen Interessenten vorweisen kann, kann die Plotterboerse.com einen Schadenserstaz bis zur Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr verlangen. Im Falle eines schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens kann die Plotterboerse.com ebenfalls Schadensersatz verlangen.

§ 11 Vertragsänderung, Schriftform

1. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind wenigstens in Textform zu vereinbaren. Dies gilt auch für diese Klausel selbst.

2. Kündigungen des Vermittlungsvertrages vor Ablauf der vereinbarten Zeit bedürfen wenigstens der Textform.

§ 12 Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstand

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plotterboerse e.K. sind Grundlage der vorstehenden Bedingungen.